Hunde-Verzeichnis.de - Hunde, Hunderassen von A-Z, Bilder im Logo von Pixelquelle.de
Index

Verzeichnis


  • Hunde A
  • Hunde B
  • Hunde C
  • Hunde D
  • Hunde E
  • Hunde F
  • Hunde G
  • Hunde H
  • Hunde I
  • Hunde J
  • Hunde K
  • Hunde L
  • Hunde M
  • Hunde N
  • Hunde O
  • Hunde P
  • Hunde Q
  • Hunde R
  • Hunde S
  • Hunde T
  • Hunde U
  • Hunde V
  • Hunde W
  • Hunde X
  • Hunde Y
  • Hunde Z
  • Hundefutter
  • Hundenamen
  • Hunderecht
  • Info / Kontakt

  • Hinweise
  • Impressum
  • sonstiges

  • Info melden
  • Hunderecht

    Ruhestörung durch Hundegebell ?

    Das Oberlandesgericht Brandenburg (Urteil vom 11.01.2007, AZ: 5 U 152/05) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem es um einen lautstarken Schäferhund ging, dessen Besitzer von seiner Nachbarin verklagt worden war. Der Hund schlug immer an, wenn Dritte dem Anwesen nahe kamen. Ob Postbote, Handwerker, regelmäßige Besucher, Nachbarn oder zufällige Passanten, der Hund nach seinen Wachdienst sehr ernst, ohne jemals heißer zu werden. Messungen, die die Klägerin durchführen ließ, ergaben Spitzenwerte zwischen 80 und 99,6 Dezibel.

    In der Zeit von 23.00 bis 7.00 Uhr, während der allgemein geschützten Nachtruhe, ist das Bellen nach Auffassung des OLG tatsachlich als eine wesentliche Lärmbelästigung zu werten. Tagsüber aber gibt es nach Meinung des Senats es so viele Hintergrundgeräusche, bspw. durch den Straßenverkehr, dass das Gebell keine unzumutbare Lärmplage sei. Ein Verbot komme deshalb in dieser Zeit nicht in Frage. Das gelte auch für die Zeit der Mittagsruhe.

    Dieser Teilerfolg war für beide Parteien ein Pyrrhussieg, da beide Parteien ihre eigenen Kosten und die Hälftigen Gerichtskosten tragen mussten. Diese Kosten waren auch nicht gerade gering, da das Gericht den Streitwert auf 15.000,00 ¤ festgesetzt hat. Eine außergerichtliche Lösung hätte sicherlich nicht nur Kosten, sondern auch Nerven erspart.

    Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf nicht beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist.

    Frank Richter
    Rechtsanwalt

    Kastanienweg 75a
    D-69221 Dossenheim
    Tel.: +49 - (0) 6221 - 727 4619
    Fax: +49 - (0) 6221 - 727 6510
    Mailto: anwalt@richterrecht.com
    Internet: www.richterrecht.com www.reitrecht.de



    Empfehlung: Tabellen

    Partner
    Katzenrassen
    Pferderassen


    (c) 2005 by hunde-verzeichnis.de Hinweise Nutzungsbedingungen Impressum